geschrieben von Sonja (altes Forum) am Mittwoch, 15. Oktober 2003 10:10 Uhr :
<br>Wir haben unser altes, noch angemeldetes Wohnmobil einem Bekannten geschenkt, doch es wurde vergessen, den TÜV machen zu lassen (Wohnmobil stand sowieso nur auf dem Grundstück rum)<br>Jetzt kam natürlich der Bußgeldbescheid (inkl. 2 Punkten) an uns. <br>Kann mir jemand sagen, ob wir eine Auskunftspflicht darüber haben, wem wir den Wohnwagen überlassen haben? Da müßten wir ja unseren Bekannten anschwärzen.<br>
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