geschrieben von Gerhard57 (altes Forum) am Donnerstag, 5. Juni 2003 12:06 Uhr
Als Antwort auf : "Definition Wohnmobil":
Hallo,<br>auf öffentlichem Verkehrsgrund, ohne besondere Beschilderung, darf mit einem Wohnmobil bis 3,5 to genauso wie mit einem PKW geparkt werden, einzige Ausnahme ist das Parken ganz oder teilweise auf einem als Parkfläche ausgeschildertem Gehweg, hier gilt ein Gewicht bis 2,8 to.<br>Auf privaten Parkplätzen ist dies meist willkürlich geregelt. <br>Mit meinem alten Chevy-Van (3to, WoMoZulassung) durfte ich auf dem Parkplatz des Münchner Tierparks stehen, mit meinem Ducato Alkofen (3,25to, WoMoZulassung) wurde ich sofort des Platzes verwiesen.<br>Gruß<br>Gerhard<br>
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