geschrieben von dm (altes Forum) am Donnerstag, 5. Juni 2003 12:06 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Definition Wohnmobil":
Parken kann sehr wohl von der Zulassungsart abhängig gemacht werden. Es werden in Städten sehr oft Parkplätze "nur für PKW" ausgewiesen.<br>Oder schau mal z.B. auf Autobahnrastplätzen hier ist seperat ausgewiesen: PKW, LKW, Busse, seltener WOMOS, noch seltener PKW-Gespanne mit Anhänger.<br>Und immer, wenn dein Fahrzeug n i c h t zu den ausgeschilderten gehört, darfst du dort nicht parken.<br>Frage ist natürlich, ob es kontrolliert wird und ob sich die Mühe gemacht wird, beim Straßenverkehrsamt nach der Zulassungsart zu fragen. Aber das ist heute online nur eine Sache von Sekunden.<p>Wenn du es ausprobieren willst, parke in Travemünde mal auf dem Zentralparkplatz. Die sollen da sehr zuverlässig sein, was das rausfinden von WOMOs angeht. Habe dies selbst bereits gegen die geringe Gebür von damals 30 DM getestet.<br>dm<br>
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