geschrieben von Ronald (altes Forum) am Donnerstag, 17. April 2003 11:04 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Keinerlei Haftung von Privat?????":
<br>: ### Das neue Recht gilt m.M. für alle, nur dass bei einem Verkauf von Privat die Gewährleistung (schriftlich) ausgeschlossen werden kann. Ist das versäumt worden, wie das oft bei Inzahlungnahmen der Fall ist haftet auch der Privat-mann/frau. <br>: Burkhard<p>Genau richtig ! Ich habe gestern eine Verkaufstafel von einem Fahrzeug gesehen; darauf stand: "Euro 6.000,-- incl. TÜV, Euro 11.000,-- incl. Gewährleistung von einem Jahr, Privatverkauf"<br>Ich mußte etwas länger nachdenken über diese Tafel (...), doch juristisch ist dies wohl korrekt: Für 6.800,-- wird dann wohl im Kaufvertrag jede Gewährleistung ausgeschlossen, für 11.000,-- wird Gewährleistung von einem Jahr gewährt, was nur möglich ist wenn beide Verkaufsvarianten Privatverkäufe sind und kein Unternehmen / unternehmerische Tätigkeit besteht.<p><br>Grüße<br>Ronald<br><br>
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