geschrieben von Burkhard (altes Forum) am Sonntag, 6. April 2003 16:04 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Keinerlei Haftung von Privat":
: Hallo ...,<p>: der Privatmann haftet grundsätzlich nicht nach dem neuen Gewährleistungsrecht. <p>### Das neue Recht gilt m.M. für alle, nur dass bei einem Verkauf von Privat die Gewährleistung (schriftlich) ausgeschlossen werden kann. Ist das versäumt worden, wie das oft bei Inzahlungnahmen der Fall ist haftet auch der Privat-mann/frau. <br>Burkhard<br>
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