geschrieben von Michael (altes Forum) am Sonntag, 6. April 2003 16:04 Uhr
Als Antwort auf : "ich denke er hat keine Chanche o.T.":
Hallo ...,<p>der Privatmann haftet grundsätzlich nicht nach dem neuen Gewährleistungsrecht. Du hast Dein Reisemobil an einen gewrblichen Händler verkauft, somit bist Du fein raus. Dein Händler muß aber 1 Jahr Garantei gewähren. Laß Dich da auf nichts ein. Vermutlich geht er auf Dummenfang. Ich würde auf das Schreiben von Deinem Händler überhaupt nicht reagieren. Laß Ihn Klagen, kostet nicht Dein Geld, er kenn die Rechtslage und wir sich weitere Schritte sehr gut überlegen.<p>Gruß<br>Michael<br><br>
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