geschrieben von Burkhard (altes Forum) am Sonntag, 6. April 2003 15:04 Uhr
Als Antwort auf : "Probleme mit dem Händler":
Das neue Sachmängelhaftungsrecht seit Jan. 2002 sieht eine 6 Monatige Haftung des Verkäufers vor, es sei denn, du hast sie im Vertrag ausgeschlossen. Beim Verkauf von Privat geht das. D.h., du musst dem Käufer nachweisen, das der Mangel beim Verkauf noch nicht vorlag, also umgekehrte Beweislast.<p>Meine Eltern hatten ein ähnliches Problem und haben sich mit dem Händler dann auf der Hälfte getroffen. <p>Wo ist denn der Händler, vielleicht ist es seine Verkaufsmasche?<p>Gruß Burkhard<br>
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