geschrieben von Rene (altes Forum) am Mittwoch, 24. März 2004 19:03 Uhr :
Hallo,<p>ich habe bei meinem Mobil einen Fahrradträger auf der Anhängerkupplung. Also so einen mit extra Nummernschild und eigener Beleuchtung. <p>Muß ich für diesen Fahrradträger auch eine Warntafel haben? <br>Auf der einen Seite gehört er nicht zum Fahrzeug, ist natürlich auch nicht im KFZ-Schein eingetragen. <br>Auf der anderen Seite hat er ja eigene Rückleuchten und ein eigenes Nummerschild - ist also klar als äußerstes Ende des Fahrzeuges zu erkennen. <p>Habt Ihr Rat?<p>Viele Grüße <br>Rene<br>
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