geschrieben von Klaus Lockermann (altes Forum) am Montag, 11. August 2003 22:08 Uhr
Als Antwort auf : "Brennkammerprüfung lt. meinem TÜV Illegal":
Hi,<p>ich weiß nicht, von welcher Heuzung hier die Rede ist. Ist es eine Heizung ? Ich weiß aber, daß die Fa. Truma durch Gutachten erreicht hat, daß bei ihren Heizungen die Frist auf 30 Jahre hochgesetzt wurde, da überhaupt kein Verschleiß festgestellt wurde. Stand irgendwann im letzten Jahr in der Promobil.<p>MfG<p><br>Klaus aus Iserlohn<p><br>: Hallo, ich habe heute bei meinem TÜV nachgefragt ob eine Brennkammerprüfung für meine D2L bei einer bekannten Firma für eine TÜV Abnahme meines T3 ausreichend ist, der Prüfer gab mir folgendes zur Antwort:<br>: Laut Gesetz kann nur durch ersetzen der Brennkammer eine neue 10 jährige Betriebserlaubniss erlangt werden, das Angebot der Brennkammerprüfung wäre wohl ein dubioses Angebot.<p>: Hat von euch schon mal jemand ähnliche Erfahrungen beim TÜV gemacht oder kennt entsprechende Fälle.<p>: Gruß Walter <p><br><br>
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