geschrieben von Gerald Wührl (altes Forum) am Dienstag, 29. Juli 2003 09:07 Uhr
Als Antwort auf : "Brennkammerprüfung lt. meinem TÜV Illegal":
Hallo Walter,<br>meines Wissens ist ein Wechsel der Brennkammer nach 10 Jahren bei Benzin- und Dieselheizungen zwingend vorgeschrieben, bei Gasheizungen ist diese Frist aufgehoben bzw. auf 30 Jahre verlängert worden. So kenne ich das.<p>Gruß Gerald <p><br><br>
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