geschrieben von maria (altes Forum) am Montag, 23. September 2002 09:09 Uhr
Als Antwort auf : "WOMO als Zweiwohnsitz steuerlich geltend machen":
einen zweiten wohnsitz kann man erst mal nicht steuerlich geltend machen. bedingt nur dann, wenn es im zusammenhang steht mit doppelter haushaltsführung ( z.b. werbungskosten ) . und da sehe ich große probleme. meiner meinung noch kannst du die kosten für das womo nicht absetzen, aber evtl. campingplatzgebühren als übernachtungskosten. und natürlich gefahrene km, denn schließlich ist das womo ja ein fahrzeug.<br>aber wie so oft, kommt es auf die genauen verhältnisse im einzelfall an. <p><br>
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