geschrieben von Josef (altes Forum) am Sonntag, 22. September 2002 23:09 Uhr
Als Antwort auf : "WOMO als Zweiwohnsitz steuerlich geltend machen":
dein WoMo im Sinne des BGB als Wohnung anzuerkennen<br>könnte es klappen. ( Aber eher unwahrscheinlich )<br>Zitat:<br>Wohnsitz ist der Ort, an dem sich eine Person ständig niederläßt, an dem sich also der räumliche Schwerpunkt der Lebensverhältnisse einer Person befindet. Der Wohnsitz ist nicht identisch mit der Wohnung, sondern ist die kleinste örtliche Verwaltungseinheit (in der Regel die Gemeinde), zu der die Wohnung gehört. Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen. Vgl. § 7 BGB. <p>Und Bedingung für einen Zweitwohnsitz ist daß du dort mindestens 168 Tage bist.<br>Das streicht dann das Wort Mobil vom Wohnmobil oder ?<br>Gruß Josef<br>
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