war beim Händler, dies ist rausgekommen

Antworten Neuer Beitrag Recht, Steuer und Versicherung Home

geschrieben von Manu (altes Forum) am Samstag, 8. Juni 2002 16:06 Uhr

Als Antwort auf : "verschwiegener gerichteter Wasserschaden vom Händler":

So am Freitag abend wars dann soweit, ich bin mit meinem Freund hingefahren und wir (besser gesagt mein Freund hat sich aufgeregt) haben mal alle noch vorhandenen Mängel aufgelistet, die beseitigt gehören. Dann haben wir ihn auf den Wasserschaden angesprochen und natürlich auf die bezahlung der defekten Dieselpumpe:<br>1.) die Mängel wie SAT-Anlage, Strom, Markise... und nochmaliges abdichten des Alkovenfenster (kein NEUES!!) würde er auf seine Kosten beheben.<p>2.) Die Dieselpumpe bekommt er von seiner Versicherung nicht bezahlt, da wir nicht die defekte Pumpe mitgebracht haben (wie sollten wir denn 14 Tage mit ner Dieselpumpe im Auto rumfahren und vor allem wer denkt denn an so was), und somit bekommen wir auch nix.<p>3.) dann kam die Sache mit dem Wasserschaden: erst wollte er davon nix wissen, also machte einen auf Erstaunt, dann hat mein Freund ihm das gesagt, das sein Sohn uns das gesagt hätte, dann sagte er er hätte uns das aber auch mitgeteilt und dann wußte er doch wieder nicht, also einfach unmöglich das Verhalten. Als mein Freund dann gemeint hat, so geht das aber nicht und wir können das gerne auch mit einem Rechtsanwalt klären, dann kam: wir können das Auto ja zurückgeben. Die bisherigen Kosten für den Zahnriemen (580€) + Dieselpumpe + Wasserhähne + neuer Brief usw. erhalten wir nicht zurück, dafür berechnet er uns auch keine gefahrenen km, bzw. die Monate wo wir es besessen haben.<p>So und nun? Ich habe mir trotz allem mal über das Wochenende Bedenkzeit erbeten. <p>Was würdet Ihr machen? Ich meine was bekomme ich dann für 11000€? wieder einen verschwiegenen Wasserschaden? <p>Manu<br><br>

Antworten:

Zurück zum Forum Recht, Steuer und Versicherung

Diese Seite weiterempfehlen