geschrieben von Speedy (altes Forum) am Freitag, 7. Juni 2002 10:06 Uhr
Als Antwort auf : "verschwiegener gerichteter Wasserschaden vom Händler":
Rechtschutzversicherung/Anwalt, Händler anschreiben und auf Rücknahme bestehen.<br>Wasserhähne natürlich wieder ausbauen.
)) und auf die Regulierung der 360€ bestehen.<br>Verschleißteil hin oder her, innerhalb von 6 Monaten muß der Händler nachweisen, dass der Schaden bei Auslieferung noch nicht war.<br>Drück ihm das Ding bloß wieder auf´s Auge, wer weiss, was sich nach 6 Monaten noch alles findet!<p><br>
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