geschrieben von Volkmar (altes Forum) am Mittwoch, 24. April 2002 18:04 Uhr
Als Antwort auf : "nichts für dich":
Hallo Jens,<p>im Versicherungsdeutsch heißt das glaub´ ich "umfriedetes Gelände". D.h. wenn das Fahrzeug zw. 22:00 und 6:00 Uhr ausgeräumt wird zahlt die Versicherung in der Regel (vielleicht gibt es hier auch Ausnahmen bei bestimmten Versicherungen???) nur, wenn das Fahrzeug auf einem umfriedeten Gelände stand. Dies ist dann ein Grundstück, welches durch eine Hecke, Zaun, Tor, Kette etc. umgrenzt ist. Darunter fällt der von dir beschriebene Campingplatz. Wie du schon gesagt hast: Ein Wohnmobilstellplatz ist selten "umfriedet".<p>Gruß, Volkmar<br><br>
Zurück zum Forum Recht, Steuer und Versicherung
Diese Seite weiterempfehlen
03.09 14:20:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
02.09 22:51:
Betriebsanleitung IVECO 35C13
02.09 21:20:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
02.09 08:29:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
01.09 23:22:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
01.09 21:52:
Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
01.09 15:59:
gebraucht Markise für Womo
31.08 22:15:
Re: Magnetschalter
31.08 13:52:
Re: Will im T4 Dehler vorrübergehend wohnen....
31.08 13:20:
Re: allgemein kaufberatung wohnmobil
31.08 10:01:
Will im T4 Dehler vorrübergehend wohnen....
31.08 00:29:
Re: allgemein kaufberatung wohnmobil
31.08 00:23:
Re: Vorstellung und frage
31.08 00:13:
Re: 3-Phasen Wechselrichter