Re: nichts für dich

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geschrieben von Volkmar (altes Forum) am Mittwoch, 24. April 2002 18:04 Uhr

Als Antwort auf : "nichts für dich":

Hallo Jens,<p>im Versicherungsdeutsch heißt das glaub´ ich "umfriedetes Gelände". D.h. wenn das Fahrzeug zw. 22:00 und 6:00 Uhr ausgeräumt wird zahlt die Versicherung in der Regel (vielleicht gibt es hier auch Ausnahmen bei bestimmten Versicherungen???) nur, wenn das Fahrzeug auf einem umfriedeten Gelände stand. Dies ist dann ein Grundstück, welches durch eine Hecke, Zaun, Tor, Kette etc. umgrenzt ist. Darunter fällt der von dir beschriebene Campingplatz. Wie du schon gesagt hast: Ein Wohnmobilstellplatz ist selten "umfriedet".<p>Gruß, Volkmar<br><br>

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