geschrieben von dm (altes Forum) am Sonntag, 21. April 2002 16:04 Uhr
Als Antwort auf : "wer haftet für Schaden?":
Hier aufgrund dieser Kurfassung eine rechtlich einwandfreie Antwort zu finden ist garantiert nicht einfach. Denn dein Bekannter ist ja tatsächlich von dir beauftragt worden. Es entstand ein Vertrag. In diesem Vertrag ist aber nichts über Haftung bei Schäden vereinbart worden.<br>Rechtlich ist die Sache problematisch, persönlich menschlich noch viel mehr.<br>Hat dein Bekannter das WOMO absichtlich oder grob fahrlässig geplättet, oder ist ihm ein "normaler" Fehler unterlaufen ?<p>dm<br>
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