geschrieben von Peter (altes Forum) am Freitag, 29. März 2002 10:03 Uhr
Als Antwort auf : "Wasser / Abwasser":
Hallo Walter,<br>wenn das Ordnungsamt (oder jedes andere Amt) Dir einen Verstoß oder Nichteinhaltung von Vorschriften vorwirft, dann muß es Dir auch mitteilen welche Gesetze, Verordnungen oder Vorschriften durch Dein Verhalten verletzt werden.<p>Können sie das nicht, dann hilft meistens schon ein Einspruch. Wenns härter kommt, dann wird der Gang zum Anwalt wohl nicht zu vermeiden sein.<p>Frohe Ostern wünscht<p>Peter<br>
Zurück zum Forum Wasser
Diese Seite weiterempfehlen
03.09 14:20:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
02.09 22:51:
Betriebsanleitung IVECO 35C13
02.09 21:20:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
02.09 08:29:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
01.09 23:22:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
01.09 21:52:
Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
01.09 15:59:
gebraucht Markise für Womo
31.08 22:15:
Re: Magnetschalter
31.08 13:52:
Re: Will im T4 Dehler vorrübergehend wohnen....
31.08 13:20:
Re: allgemein kaufberatung wohnmobil
31.08 10:01:
Will im T4 Dehler vorrübergehend wohnen....
31.08 00:29:
Re: allgemein kaufberatung wohnmobil
31.08 00:23:
Re: Vorstellung und frage
31.08 00:13:
Re: 3-Phasen Wechselrichter