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geschrieben von Josef (altes Forum) am Sonntag, 24. März 2002 21:03 Uhr

Als Antwort auf : "alle neune":

<center><img src="http://www.landkreis-regen.de/verwaltung/verwaltung/Behoerdenfuehrer/Sg32/fsw/aktuell/altneu.jpg"></center><p>: wobei ich nicht davon ausgehe, dass es reicht zehn sitzplätze zu haben in einem wohnmobil. dann würden doch einige womos mit 100er-schild rumfahren. interessant finde ich die frage, ob man den personenbeförderungsschein auch bei einem leeren bus braucht, oder nur wenn mehr als neun leute im wagen sind.<br>: jens<p>jens,<br>die Fahrerlaubnis-Verordnung spricht ganz klar von Fahrgastplätzen.<br>Also wirst du bei einem Kfz mit mehr als 8 Fahrgastplätzen die Klasse D ( früher P-Schein)<br>brauchen.<br>Gruß Josef<br><br><ul><li><a href="http://www.landkreis-regen.de/verwaltung/verwaltung/Behoerdenfuehrer/Sg32/fsw/aktuell/schein.htm">das neue Recht</a></ul>

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