geschrieben von anton (altes Forum) am Samstag, 23. März 2002 16:03 Uhr
Als Antwort auf : "traurig":
Bei So-KFZ WOMO Parkwarntafel bei unbeleuchtetem Fahrzeug ab 3,5to Zul. GG. Warnblinklampe muss mitgeführt werden ab 3,5to. Einen Vorteil zum LKW, es gibt kein Sonntagsfahrverbot wenn man mit einem Anhänger unterwegs. Er kanns ja mal Versuchen beim TÜV und Landratsamt eine 100er Plakette mit Zulassungsstempel zu bekommen wie beim Bus<br>gruss anton<br>: das schämen tut auch not. ist doch alles ganz klar: du musst dich an die regeln für lkw halten: überholverbot, höchstgeschwindigkeit auf der autobahn, parkverbot auf fußwegen/seitenstreifen. eins weiß ich allerdings auch nicht: parktafel auch schon erforderlich oder welche grenze gilt da?<br>: jens<p><br>
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