...Wenn ich´s doch nur wüßte !

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geschrieben von RoDenzel (altes Forum) am Samstag, 23. März 2002 11:03 Uhr :

Hallo !<br>Ich habe ein Problem, da hier im Forum sicherlich schon 100mal besprochen wurde. Da ich aber ein "Newcomer" bin, und noch einige Info-Defizite habe, bitte ich trotzdem um Auskünfte:<br>Ich habe ein Alkoven, mit einem zGG von 3,85 to. Die Zulassung laut Kfz-Schein ist ein "So-Kfz-WoMo". Das es sich nicht um einen Lkw handelt bin ich mir nicht sicher, ob auf mich nun auch die 80 km/h Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen zutreffen. Schließlich handelt es sich keinesfalls um einen Lkw, eher um einen Bus mit 6 Sitzplätzen, da ich keine Ladefläche, sondern einen Wohnraum mit mir führe.<br>Dann würde ich zumindest unter die 100 km/h-Regelung fallen und müßte bei Überholverbot nicht hinter den Brummi´s bleiben.<p>Es soll hier keine Haarspalterei betrieben werden. Ich habe dieses Problem wirklich, und wurde beim Kauf vom Händler nicht auf diese, wie ich meine "negative Eigenschaft" ( 80 km/h; Lkw-Überholverbot )hingewiesen.<p>Vielleicht kann mir einer helfen, obwohl es eigentlich klar sein müßte! Ich schäm mich auch schon !!<p>Besten Dank<p>RoDenzel<br><br>

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