erfolglose Reklamation

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geschrieben von Claudia (altes Forum) am Freitag, 9. Juli 2004 18:07 Uhr :

ich habe mir bei McRent ein Wohnmobil von Fiat für 7 Tage gemietet u. wegen eines versteckten Fahrzeugsmangels (Luftschlauch im Motorraum war falsch fixiert, löste diser sich ständig, Gaspedal zog nicht mehr, wurde auf Mobilitätsgarantie kostenlos repariert), hatte den Schaden das gesamte Wochenende und will Schadensersatz für die verlorenen Urlaubstage, wer weiß ob wie bei Reiseveranstaltern von Pauschalreisen auch hier bei GÜMA Wohnmobile & Caravans Gdbr die Frankfurter Tabelle greift?<p>Meine fristgemäße Reklamtion lt. § 651 d, c, § 638 Abs. 3 u. 4, § 651 f Abs.2 per Einschreiben mit Rückschein blieb bisher ohne Reaktion. <p>danke für jeden Tip <br>

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