geschrieben von Peter S (altes Forum) am Sonntag, 9. Mai 2004 09:05 Uhr
Als Antwort auf : "Unfall":
: <br>Nach dem neuen Schadensminderungsrecht können es die Versicherungen sich leichter machen und werden dabei von den Gutachtern unterstützt. Es reicht heute bereits aus, wenn der Gutachter einen Wiederbeschaffungswert und einen Restwert im Gutachten festlegt. Die Reparaturkosten brauchen nicht mehr den Wiederbeschaffungswert zu erreichen. Beispiel Wiederbeschaffung 10000,-- Euro, Schaden 7500,-- Euro, Restwert 4500,-- Hier reguliert die Versicherung nur 5500,-- und nicht 7500,-- wenn der Geschädigte nicht repariert. Ausserdem kann die Versicherung die Mwst.vorenthalten, wenn fiktiv abgerechnet wird, d.h wenn nach Gutachten abgerechnet wird und keine Ersatzbeschaffung getätigt wird.<br>
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