geschrieben von Helmut (altes Forum) am Sonntag, 2. Mai 2004 21:05 Uhr :
<br>Hallo.<br> Ich habe ein Womo mot 3,5 t zul Ges.Gew. Meistens habe ich ca. 50 Kg überladen.<br> Wie wird so etwas in Österreich behandelt? Muß ich dort dann die Schwerverkehrsabgabe bezahlen, falls ich mal gewogen werde?<br> Bei der österreichichen Gendarmarie und Rechtsprechung habe ich schon Sachen erlebt, die man nicht für möglich halten würde, deshalb bin auch hier verunsichert!<br> Wer kann mir hier eine aussagekräftige Antwort geben?<p>Gruß - Helmut <br> <br>
Antworten:
Zurück zum Forum Recht, Steuer und Versicherung
Diese Seite weiterempfehlen
03.09 14:20:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
02.09 22:51:
Betriebsanleitung IVECO 35C13
02.09 21:20:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
02.09 08:29:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
01.09 23:22:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
01.09 21:52:
Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
01.09 15:59:
gebraucht Markise für Womo
31.08 22:15:
Re: Magnetschalter
31.08 13:52:
Re: Will im T4 Dehler vorrübergehend wohnen....
31.08 13:20:
Re: allgemein kaufberatung wohnmobil
31.08 10:01:
Will im T4 Dehler vorrübergehend wohnen....
31.08 00:29:
Re: allgemein kaufberatung wohnmobil
31.08 00:23:
Re: Vorstellung und frage
31.08 00:13:
Re: 3-Phasen Wechselrichter