gut für Dich wenn wirklich Gewährleistungsausschluß im Vertr

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geschrieben von Michael (altes Forum) am Dienstag, 23. März 2004 18:03 Uhr

Als Antwort auf : "Re: wenn Händler der besitzer.. Dann gut für Dich..":

Dann muß er für 2 Jahre die Gewährleistung übernehmen. ( Ist der Kaufvetrag zwischen dir und dem Händler abgeschlossen worden ?? Oder steht dort im Vertrag jemand anders ?? AUFPASSEN !!<p>Gruß Michael<br>

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