geschrieben von Bernd (altes Forum) am Dienstag, 23. März 2004 17:03 Uhr
Als Antwort auf : "wenn Händler der besitzer.. Dann gut für Dich..":
: Dann hast Du glück gehabt und bei Gewährleistungsausschluss volle 2 Jahre bekommen. Dazu noch das gute, das der Händler die ersten 6 Monate beweispflichtig ist. Mich wundert es aber sehr, das heutzutage noch ein Händler die gewährleistung aussschließt. Bist Du sicher, das er Dir das Fahrzeug nicht als Bastlerfahrzeug angedreht hat ?. Das wäre so ziemlich das einzige, mit dem er um die Gewährleistung drumherum käme. ( ist allerdings von Seriös sehr weit enfernt ). Ist das Fahrzeug als Fahrbereit verkauft worden ? Oder hast Du es gekauft und der Händler hat zugesagt sich um Mängel die die TÜV Abnahme verhindern noch zu kümmern.. ?<br>: Gruß Michael<p>Hi Michael<br>Nein, im Vertrag steht nichts von Bastlerfahrzeug. Der Händler, grosser Betrieb, hat mir mündlich ( meine Frau war dabei )versichet, dass das Fahrzeug mit einer Übergabeliste und zur Urlaubsfahrt bereit wäre. Die Tüv abnahme steht im Vertrag. Bloss, die haben nicht damit gerechnet, das der Tüv eine lange Liste fordern. ( auch gut ).<p>Gruß<br>Bernd<p><br>
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