geschrieben von Shark (altes Forum) am Dienstag, 23. März 2004 08:03 Uhr
Als Antwort auf : "sehr gegängelte Variation von "LKW-Geschl.Bauart"":
ist eigentlich ganbz einfach<p>Sonder - KFZ als Zulassung für Wohnmobile<p>Es gibt drei möglichkeiten<p>1. Wohnmobil als PKW - Steuer nach PKW Versicherung nach PKW<br>2. Sonder KFZ WoMo unter 2,8 t zGG Besteuerung analog PKW Versicherung nach Wert des Fahrzeuges<br>3. Sonder KFZ WoMO über 2,8 t zGG. Besteuerung LKW ( also nach Gewicht ) Versicherung nach Wert des Fahrzeuges. Fahrzeug unterliegt den verkehrsrechtlichen Bestimmungen je nach Gewicht ist aber vom Eu - Kontrollgerät befreit.<br><br>
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