geschrieben von Josef (Admin) (altes Forum) am Montag, 22. März 2004 19:03 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Auflasten. Unbedenklichkeitsbescheinigung..":
: : So sollte es gehen.. Es sei denn der Amtsschimmel wiehert wieder mal irgndwo dazwischen..<p>: : Gruß Michael<p>: Hallo,<br>: sollte der Amtsschimmel Kenntnis davon erlangen, daß Kfz-Briefe umhergeschickt und mit Eintragungen versehen werden, dann wird er zu Recht dazwsichenhauen.<br>: Fernbetrachtungen sind und bleiben unzulässig.<p>: <br>: mfg<p>: <br>: Stefan<p><br>denn nur durch den Eintrag im Brief mit zwangsläufig neuem,bzw. ergänztem Kfz-Schein durch die Zulassungsstelle kommt man in den Genuß der gewichtsabhängigen Besteuerung.<br>Also wiehert der bewußt mit
<br>Gruß Josef<br><br>
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