Gewährleistung

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geschrieben von Bernd (altes Forum) am Montag, 22. März 2004 19:03 Uhr :

Hi<br>Muss nochmal was fragen:<br>Ich habe mein WOMO gerade gekauft, ist noch beim WOMO-Händler, weil das Fahrzeug nicht durch den TÜV kommt. Nach neuem Gesetz muss der Händler bei gebr. WOMO 1 Jahr Gewährleistung geben, auch wenn im Vertrag Gewährleistungsausschluss steht. Meiner ist Bj. 89.<br>Wie ist die Rechtslage ???????<p>Gruß<br>Bernd<br><br>

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