geschrieben von Stefan Süßmann (altes Forum) am Montag, 22. März 2004 14:03 Uhr
Als Antwort auf : "Auflasten. Unbedenklichkeitsbescheinigung..":
: So sollte es gehen.. Es sei denn der Amtsschimmel wiehert wieder mal irgndwo dazwischen..<p>: Gruß Michael<p>Hallo,<br>sollte der Amtsschimmel Kenntnis davon erlangen, daß Kfz-Briefe umhergeschickt und mit Eintragungen versehen werden, dann wird er zu Recht dazwsichenhauen.<br>Fernbetrachtungen sind und bleiben unzulässig.<p><br>mfg<p><br>Stefan<br>
Antworten:
Zurück zum Forum Recht, Steuer und Versicherung
Diese Seite weiterempfehlen
06.09 23:23:
Re: Südamerika-Reiseerfahrungen!
06.09 17:27:
Suche Erfahrungsberichte über dem Globebus 3
06.09 09:41:
Südamerika-Reiseerfahrungen!
05.09 18:57:
Re: Wo Gastank prüfen?
05.09 14:26:
Re: allgemein kaufberatung wohnmobil
03.09 14:20:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
02.09 22:51:
Betriebsanleitung IVECO 35C13
02.09 21:20:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
02.09 08:29:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
01.09 23:22:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
01.09 21:52:
Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
01.09 15:59:
gebraucht Markise für Womo
31.08 22:15:
Re: Magnetschalter
31.08 13:52:
Re: Will im T4 Dehler vorrübergehend wohnen....