geschrieben von Bernd (altes Forum) am Samstag, 20. März 2004 19:03 Uhr
Als Antwort auf : "immer wieder aufs Neue...":
: was du meinst ist die gewichtsabhängige Besteuerung bei einem zulGG von mehr als 2800 kg.<br>: Das hat NICHTS mit einer LKW Zulassung zu tun.<br>: Wäre auch nicht gut denn wenn im Typschlüssel nicht das So-KFZ-Wohnmobil steht geht mit günstiger Wohnmobilversicherung (fast immer ) nichts mehr.<br>: Gruß Josef<p>Hi<br>Ich wollte unseren Firmenwagen ( Gelände ) auf LKW-Zulassung umschreiben lassen. Unsere Hauswerkstatt ( der Meister ) sagte, dann müsse man sich auch wie ein LKW bewegen. ( Geschwindigkeit/Verbotschilder usw. ????<br>Gruss<br>Bernd<p><br>
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