geschrieben von jens voshage (altes Forum) am Dienstag, 16. März 2004 07:03 Uhr
Als Antwort auf : "Hier noch ein Urteil dazu.....zu Gunsten des WOMO Besitzers.":
: Ich denke allerdings, das sich Dein Nachbar unmöglich verhält und gegen den §1 der STVO verstößt.<p>wenn der gute auf seinem parkplatz steht - und sei es auch direkt an der begrenzungslinie, dann behindert er weder einen anderen wohnungseigentümer noch verstößt er gegen §1 der STVO. mich nerven immer die leute, die probleme haben, wenn man neben ihnen einparkt weil sie angeblich nicht mehr in ihr auto kämen. dann parkt man eben so ein, dass man auf der fahrerseite genügend platz auf dem eigenen (!) parkplatz hat. es gibt ja wohl kein anrecht, einen nachbarparkplatz zum einsteigen mitnutzen zu dürfen.<p>jens<p><br>
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