geschrieben von wibo (altes Forum) am Donnerstag, 11. März 2004 20:03 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Auflasten. Unbedenklichkeitsbescheinigung..":
Eine Firma darf auch keine Eintragung im Kfz-Bief vornehmen. Das darf nur eine technische Prüfstelle (TüV in westlichen bzw. Dekra in den östlichen Bundesländern). Es sei den es handelt sich um eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO. D.h. bei Vorliegenden Teilegutachten, einer ABE oder einer EG-Teilegenehmigung (was hier nicht der Fall wäre).<br>Ich würde erstens den Hersteller kontaktieren und Fragen ob er vielleicht Abhilfe bei der Aufrüstung schaffen könnte. Eine Änderungsabnahme der Federn (die nach §19(3) auch von einer beliebigen Überwachungsorganisation durchzuführen wäre) ist keine Garantie dafür dass das Fahrzeug auch aufgelastet werden kann. Diese Änderung muss vom Fahrzeughersteller gesegnet werden und dieser muß ja auch bestätigen dass die ganze Fahrzeugkonstruktion (auch an die Bremsanlage denken) ausreichend für das höhere Gesamtgewicht ist. Gruß<br>Wibo<p><br>
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