geschrieben von wibo (altes Forum) am Donnerstag, 11. März 2004 19:03 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Sitzplätze/Gurte ????":
Laut §35a STVZO: WoMO bis 2,8 t werden wie PKW behandelt (in Hinsicht auf §35a Abs.5). Es gilt: bei EZ vor dem 1.1.1992: Aussensitze unmittelbar hinter der Windschutzscheibe-Dreipunktgurtel, an übrigen Sitzen:genügen Beckengurte. Nach dem 1.1.1992 erstmals in Verkehr kommende Fahrzeuge müssen an allen Sitzen mit Dreipunktgurtel ausgestattet sein. Für WoMO mit einem zzG von mehr als 2,5 t gilt die Ausnahme: es genügen auf den hinteren Plätzen Beckengurte. Die Befreiung von Gurtpflicht auf den hinteren, nicht nach vorne gerichteten Sitzen und auf Klappsitzen gilt leider nur bis einer Erstzulassung bis zum 1.1.1992. Die nach dem Datum in Verkehr gekommene WoMo müssen auch auf den nicht nach vorne gerichteten Sitzen mit einem Sichreheitsgurt ausgerüstet sein. Ab dem EZ-Datum 1.7.1997 sind Vorschriften der Richtlinie 76/115/EWG anzuwenden. Gruß Wibo<br><br>
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