geschrieben von Alfred (altes Forum) am Mittwoch, 3. März 2004 15:03 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Parken auf Privatparkplatz":
Das fand ich bei der Polizei Bayerns:<br>"Ist Schrägparken möglich oder vorgeschrieben, z.B. bei breiten Fahrbahnen, und sind keine Parkflächen markiert, wird ein Seitenabstand von jeweils ca. 70 cm zum Nachbarfahrzeug zum Ein-/Aussteigen als angemessen angesehen."<br>Ich schätze, ähnliche Forderungen wird es auch in anderen Bundesländern geben!<br>MfG<br>Alfred<p><br><br>
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