Re: Parken auf Privatparkplatz

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geschrieben von Dietrich Dettmer (altes Forum) am Dienstag, 2. März 2004 12:03 Uhr

Als Antwort auf : "Parken auf Privatparkplatz":

Liebe Laura,<br>sonst "beschweren" sich hier eher Womo Besitzer, die von den Miteigentümern "vertrieben" werden. Findest du es fairer einen Miteigentümer die Nutzung seines Parkplatzes verbieten zu wollen, nur weil er keinen 0815 PKW fährt? Wir Wohnmobilisten wollen Euch mit unseren Fahrzeugen bestimmt nicht ärgern, aber versuch dich mal in unsere (die Lage deines Mitbewohners) zu versetzen. Irgendwo muss er parken.<br>Ich finde es schade, dass alle ( ich neige leider auch dazu) immer gleich Fragen "darf der das...", statt zu versuchen eine Lösung zu finden, die für alle passabel ist (win-win Situation).<br>Soweit ich die rechtliche Seite kenne:<br>Spricht die Teilungsurkunde von "KFZ"-Stellplatz dann darf er jegliche Motorfahrzeuge abstellen, solange er innerhalb der Markierungen bleibt. Spricht die Teilungserklärung aber von "PKW"-Stellplatz dann darf er nicht. Nicht mal ein Motorrad wäre ok, wohl aber ein alter Ami Straßenkreuzer, der mehr Fläche als manches kleine Wohnmobil braucht, solange er innerhalb der Markierungen bleibt.<br>ABER!<br>Versucht miteinander zu reden, ihr wollt doch weiterhin unter einem Dach leben. Normalerweise sollte es möglich sein, dass zwei Eigentümer die Plätze tauschen, meist gibt es Plätze (z.B. am Anfang oder Ende der Reihe), die für das Wohnmobil günstiger sind.<br>Und denk mal dran, vielleicht, musst du bald den Kinderwagen in den Hausflur stellen und deine Mitbewohner beschweren sich (zu Recht?) darüber. Irgendwo musst du den auch "parken". <br>Gruß<br>Dietrich<br>

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