geschrieben von dm (altes Forum) am Sonntag, 29. Februar 2004 17:02 Uhr
Als Antwort auf : "da wär ich mir nicht so sicher":
Alles was in oder an einem Fahrzeug nachgerüstet wird, muss dann der StVZO entsprechen. Auch wenn dies freiwillig geschieht. Dabei ist zu beachten, dass es gerade bei Gurten <br>baujahrabhängige Vorschriften gibt.<br>Auch ist nicht alles was der TüV nicht bemängelt / gefunden hat automatisch auch abgenommen bzw erlaubt.<br>dm<br>
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