geschrieben von Ingo Köster (altes Forum) am Sonntag, 1. Februar 2004 19:02 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Transportkosten":
Hallo Berny,<p>das mag ja sein, aber ich sehe es so, dass er für alle Transportkosten meinerseits, die im Rahmen dieses Mangels entstehen, zuständig und schadensersatzpflichtig ist. Nachzulesen ist die iegentlich eindeutig im BGB §437 und 439. Ich glaube, einen Versuch im Guten mache ich noch, dann habe ich keine Lust mehr und setze meinen Anwalt ein.<p>Vielen Dank für Deine Antwort.<br>Ingo<br><br>
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