geschrieben von Berny (altes Forum) am Samstag, 31. Januar 2004 22:01 Uhr
Als Antwort auf : "Transportkosten":
Hallo,<br>ich meine, dass, wenn im Kaufvertrag wie üblich "Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers" (Händlers) steht, dann musst Du den reparierten Kaufgegenstand bei IHM wieder abholen können/dürfen/müssen. Wo er ihn abgeholt hat, ist m.E. egal, da Ihr ja eh nix schriftlich vereinbart habt.<br>Ich würde nochmal mit ihm sprechen zwecks "Schadenbegrenzung".<br>Berny.<br>
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