geschrieben von WizOp (altes Forum) am Mittwoch, 28. Januar 2004 10:01 Uhr
Als Antwort auf : "eigengewicht?":
Hallo, Jens!<p>Auskunft eines netten Kollegen aus dem Bauordnungsamt eben Deiner (und meiner) Stadt. Der Text der betreffenden Randnummer lautet:<p>"Unter Eigengewicht ist das Gewicht des Betriebsfertigen Fahrzeuges zu verstehen, einschließlich des mit Kraftstoff gefüllten Tanks, Batterie, etc. jedoch ausschließlich Zubehör wie Werkzeug, und Ersatzteile, Fahrer und Ladung. Eigengewicht ist ein steuerrechtlicher Begriff und nicht gleichzusetzen mit dem Leergewicht nach StVZO. Bezieht sich nur auf die KFZ, nicht dagegen auf die Anhänger dieser KFZ. Die Anhänger sind schlechthin unzulässig, unabhängig von ihrem Eigengewicht."<p>Nimm also unsere nett definierte "Masse im fahrbereiten Zustand, zieh 200 Kg (Fahrer plus Kabeltrommel plus Frischwasser) ab, und Du hast die richtige Zahl!<p>Gruß
<p>WizOp!<br>
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