geschrieben von embe (altes Forum) am Donnerstag, 22. Januar 2004 15:01 Uhr
Als Antwort auf : "gewährleistung: verkäufer muss für alle kosten aufkommen":
Genau d.h im abholenden fall hat er seine für die Nacherfüllung anfallenden Kosten durch den Selbsteinsatz reduziert. Ich denke er hat auch einen Gewährleistungsanspruch auf Kostenerstattung gegenüber seinem Vertragspartner, welches aber nicht dein Problem sein sollte.<br>Wichtig ist die differenzierung zwischen Gewährleistung und Garantieanspruch.<br>Der Gesetzliche Gewährleistungsanspruch im Verbrauchsgüterkauf (also von Händler an Privat) beträgt 2 Jahre in denen Du Anspruch auf Kostenerstattung hast. Hast du eine über diesen Zeitraum weiterführende Garantiezusage sieht die Sache schon anders aus, es sei denn diese Leistungen sind dir Vertraglich zugesichert worden.<br>
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