geschrieben von Ingo Köster (altes Forum) am Sonntag, 18. Januar 2004 19:01 Uhr
Als Antwort auf : "gewährleistung: verkäufer muss für alle kosten aufkommen":
Hallo,<p>die von mir genannten § beziehen sich auf das Gewährleistungsrecht und beinhalten die NAcherfüllung. FÜr mich heißt das also, einen ANwalt beauftragen, der meine Interessen durchsetzt, da sich der Verkäufer beharrlich weigert diesen Transport durchzuführen. Ich bin tierisch sauer. Ich werde ihn nochmals anschreiben, mal sehen was jetzt passiert.<p>Vielen DAnk.<p>Viele Grüße<br>Ingo<p><br>: ich bin im bgb nicht so bewandert, daher weiß ich nicht, worauf du den händler hingewiesen hast. aber nach meiner information hat ein verkäufer einem käufer, der gewährleistungsmängel gemäß dem "neuen" recht hat, sämtliche kosten zu erstatten. also: wenn du mehrmals zu einer werkstatt fahren musst, um mängel abstellen zu lassen, muss der verkäufer dir die kosten dafür erstatten. wenn er nun lieber den gegenstand selber abholt, ist es ebenso selbstverständlich, dass er ihn wieder an die stelle bringt, an der er vorher stand. oder du bringst ihn dort hin und lässt dir die kosten vom händler erstatten. kannst ihn ja mal fragen, was ihm lieber ist.<p>: jens<p><br>
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