geschrieben von Ingo Köster (altes Forum) am Montag, 12. Januar 2004 09:01 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Gewährleistung":
<br>>snip<br>: - Der Käufer hat Anspruch auf Beseitigung des Mangesl und zusätzlich auf Schadenersatz. Kann das Fahrzeug z.B. einige Tage nicht genutzt werden, weil es in Reparatur ist, so besteht Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Dieser Anspruch beseht unabhängig davon, ob das Fahrzeug während der Reparaturzeit tatsächlich genutzt worden wäre oder nicht. Der Verkäufer muß das Fahrzeug übrigens auch auf eigene Kosten beim Käufer abholen und wieder zurückbringen.<p>>snip<p>Hallo,<p>ich habe momentanauch Streß mit meinem Verkäufer, kannst Du mir sagen, wo das steht, dass der Verkäufer auch den Hin- und Rücktransport tragen muß. Ist sehr wichtig. <br>Vielen Dank<br>Ingo<br>
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