geschrieben von Robo (altes Forum) am Samstag, 6. Dezember 2003 14:12 Uhr
Als Antwort auf : "Reisemobil als PKW zulassen? - Zusammenfassung + offener Pun":
Tach!<p>: Für die Steuer ist erstmal das zGG. wichtig.<p>Wenn Du das Fahrzeug als PKW zuläßt, wird es nach Hubraum versteuert.<p>Wenn Du das Fahrzeug als "Sonstiges KFZ Wohnmobil" (So.KFZ Wohnmobil) zuläßt, wird es nach zGG versteuert.<p>Wenn Du das Fahrzeug als "LKW geschl. Kasten" zuläßt, wird es auch nach zGG versteuert.<p>:Im Bereich von 2,805-3,495 Tonnen sehe ich also keine Einschränkung zum PKW.<p>Der Bereich geht bis einschließlich 3,500 Tonnen.<p>Was die zul. Höchstgeschwindigkeit anbelangt hast Du recht.<p>Jedoch sind auf vielen Parkplätzen Zusatzschilder angebracht "Nur für PKW" oder "Keine Wohnmobile" usw.<p>Sag uns doch bitte endlich mal, um welches Fahrzeug (Typ, Baujahr, Motor usw.) es geht.<p>Gruß Ronald<br>
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