geschrieben von jens voshage (altes Forum) am Freitag, 28. November 2003 18:11 Uhr
Als Antwort auf : "hallojens":
hallo klaus,<br>als architekt hast du ja sicherlich zugang zu den gängigen kommentaren. vielleicht kannst du die wohnmobilgemeinde etwas schlau machen, was es mit dem eigengewicht eines fahrzeugs auf sich hat. laut BauNVO dürfen fahrzeuge mit einem eigengewicht von mehr als 3,5 tonnen nicht in einem WR stehen. ist eine eindeutige vorschrift. jedoch habe ich weder eim gesetzt noch sonstwo eine definition des eigengewichts gefunden. laut bescheid des bauamtes soll es im kommentar zur bauNVO von Fickert - Fieseler, § 12 Rd. Nr. 11 mehr informationen dazu geben. im netz konnte ich das aber nicht recherchieren. kannst du uns informationen dazu geben?<br>wie gesagt: mich trifft es auf keinen fall, da ich ein zul. GG von 3,5 t habe. aber für cristel und andere könnte es ja schon interessant sein (sofern sie das womo in einem WR stehen hat).<br>jens <br>
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