geschrieben von jens voshage (altes Forum) am Dienstag, 25. November 2003 20:11 Uhr :
ja, heute kam er! der brief von der stadt: ausnahmegenehmigung erteilt. ha, kaum zu glauben. allerdings 12 auflagen sind zu berücksichtigen. unter anderem nochmal die hinweise<br>- womo darf nur vorübergehend abgestellt werden (auch zugelassene womos dürfen nicht dort stehen, wenn sie nur für urlaubszwecke genutzt werden, die längste zeit des jahres jedoch permanent auf dem stellplatz stehen)<br>- womo darf im reinen wohngebiet nur aufgestellt werden, wenn das eigengewicht 3,5 tonnen nicht überschreitet (wer hier mehr wissen will, muss sich im kommentar von fickert - fieseler zur BauNVO schlau machen ...).<br>kann ich ja gut mit leben, da das womo sogar eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 t hat und wir es laufend in gebrauch haben - auch als pkw-ersatz.<br>aber dann kommt noch ein hammer:<br>- der stellplatz darf zur öffentlichen verkehrsfläche hin nicht durch ein tor, eine schranke, eine kette oder ähnliche anlagen abgesperrt werden, denn die einfahrt auf das grundstück muss ohne jegliche behinderung gewährleistet sein.<br>damit habe ich bauchschmerzen. nun reiße ich den zaun über eine länge von 6 metern an der grundstücksgrenze weg um reinfahren zu können und dann muss ich das immer so offen lassen? da werde ich sowie die sachbearbeiterin (wenn sie nächste woche wieder da ist) nochmal telefonieren müssen. denn den ausschluss einer behinderung kann ich ja auch durch eine automatische toranlage erreichen. ich muss eh erst am grundstück vorbeifahren und wenden. bis ich zurück bin, ist auch das tor offen. mal sehen, ob ich ohne einspruch eine verbesserung erreichen kann.<br>aber grundsätzlich ist das thema nun durch. den antrag wegen des stellplatzes habe ich am 25. august, also vor 3 monaten gestellt. und davor hat sich schon ein architekt über einen monat wegen eines carports (vergeblich) bemüht. was bin ich froh, dass ich keine industriegebäude bauen muss. bis die genehmigung da ist, ist der markt wahrscheinlich schon wieder weg.<br>jens<br><br>
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