Re: Rückabwicklung.

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geschrieben von Hans (altes Forum) am Montag, 24. November 2003 17:11 Uhr

Als Antwort auf : "Rückabwicklung.":

Hallo Jürgen,<p>Das habe ich zufällig entdeckt:<br>Dienstag, 18. November 2003<br>Urteil zum PKW-Umtausch<br>Geringes Nutzungsentgelt <p>Gibt ein Autokäufer einen Neuwagen nach fehlgeschlagenen Versuchen zur Mängelbehebung zurück, werden ihm von der Kaufsumme die bis dahin gefahrenen Kilometer als Nutzungsentgelt abgezogen. Eine solche Anrechnung fällt auch beim Umtausch gegen en mängelfreies Neufahrzeug an, teilte die Württembergische Versicherung mit. <p>Sie stützt sich dabei auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Danach entspricht das Nutzungsentgelt so viel Prozent des gezahlten Kaufpreises, wie die bereits gefahrenen Kilometer im Vergleich zur erwarteten Gesamtfahrleistung ausmachen. <p>Das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (AZ: 14 U 54 / 01) bezieht sich auf einen Oberklasse PKW mit einer erwarteten Gesamtfahrleistung von 250.000 Kilometern. Die Nutzungsvergütung betrug pro 1000 gefahrene Kilometer ein Zweihundertfünfzigstel und somit 0,4 Prozent des Kaufpreises. Obwohl das Fahrzeug bis zum Rückgabetermin schon einen höheren Wertverlust erlitten habe, sei dem Käufer nur die geringere Nutzungsvergütung von der Kaufsumme abgerechnet worden, hob die Versicherung hervor.<p>Link: http://www.n-tv.de/5194825.html<p>Mfg<br>Hans<p><p>: <br>: Habe im Monat Juni einen neuen Flair 6700 I auf MB Sprinter 416, neu erworben.<br>: Habe jede Menge Mängel war bereits 6 x ( über 30 Tage ) in der Werkstatt. Wassereintritt an den Thermo-<br>: seitenscheiben undichte Alde Heizung im Doppel- Boden<br>: War auch schon im Werk Niesmann, dabei wurde der Fußbodenaufbau unfachmännisch aufgeschnitten.<br>: Ist immer noch undicht, die Alde Heizung, die Fenster..<br>: Nun werde ich das Fahrzeug zurück geben!!!!!!<br>: Wer weiß welche Werte, in der Rechtssprechung,für die 4/5 Monate Nutzung kalkuliert werden.<br>: Vielen Dank gruß Jürgen<p><br>

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