geschrieben von Jürgen (altes Forum) am Dienstag, 11. November 2003 16:11 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Rückabwicklung.":
: Das mit dem Zinsgewinn aus der Gewinnspanne stimmt so nicht unbedingt. Die meisten Händler haben die Fahrzeuge in der Ausstellung stehen. Diese Fahrzeuge müssen - je nach Händlersystem - von den Händlern gekauft werden. Es dreht sich also schon um die Spanne des Kaufpreises. Wir das Fahrzeug nicht gekauft, steht es in der Ausstellung und der Händler zahlt dafür Soll-Zinsen. Das bricht ja manchen Händlern das Genick, wenn sie nicht genügend verkaufen. Der ganze Spaß stammt nicht von mir, sondern von einem Juristen, der sich mit so etwas sehr intensiv beschäftigt. Aber wie weiter unten steht: Vor Gericht und auf hoher See ...<br>: Gruß<br>: lonsome<p>Hallo lonsome<p>Vielen Dank für die weiteren Informationen.<p>Habe den Händler,schriftlich, zu einer Stellungnahme der Rückabwicklung bis zum 18.11.2003 gebeten.<p>Werde weiter berichten.<br> Gruß Jürgen<br>
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