Re: Rückabwicklung.

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geschrieben von lonsome (altes Forum) am Sonntag, 9. November 2003 15:11 Uhr

Als Antwort auf : "Rückabwicklung.":

Es muß nicht unbedingt sein, daß so viel vom Kaufpreis abgezogen wird, vor allem nicht, wenn das Fahrzeug oft in der Werkstatt war. Grund: Der Händler hatte in der Zwischenzeit erheblichen Zinsgewinn. Dabei wird nicht der Zins für Haben angerechnet, sondern für das Soll. Die meisten Händlern haben ja ein Minus auf dem Konto, der Kaufbetrag wird auf dem Konto gutgeschrieben und erspart die Soll-Zinsen des Händlers. Er hat also auch einen erheblichen Gewinn gehabt. Rechne einmal den Zinsgewinn bei ca. 10% Soll-Zins, dem Neupreis Deines Fahzreuges und 4-5 Monaten Zeit aus!<br>Die 0,67% je 1.000 Kilometer gelten nicht unbedingt für Womos, da sie mehr Kilometer fahren. Hier können evtl. 0,5% pro 1.000 km evtl. auch zur Geltung kommen. Dann sieht die Rechnung ectl. so aus, daß Du Deinen vollen Kaufpreis wieder zurückbekommst!<br>Vor allem aber: Laß Dich nicht allein mit der Nutzung des Womos unter Druck setzen, daß Du zahlen mußt. Er hat auch einen erheblichen Nutzen gehabt, und der muß angerechnet werden!<br>Gruß und viel Erfolg<br>lonsome<br>

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