ärger ist ziemlich sicher ...

Antworten Neuer Beitrag Recht, Steuer und Versicherung Home

geschrieben von jens voshage (altes Forum) am Samstag, 8. November 2003 10:11 Uhr

Als Antwort auf : "Entschuldigung":

... wenn du in einem engen wohngebiet wohnst. ein bisschen kann ich es sogar verstehen: unser womo parkt/steht ja zur zeit auch direkt vor unserem küchenfenster - wirklich kein schöner ausblick so eine womo-wand.<br>für dich wichtiger dürfte jedoch die rechtliche frage sein. und wenn da alles o.k. ist, dann kann dir keiner was. da kommen auch die behörden nicht weiter falls ein nachbar einen guten draht haben sollte.<br>ich denke in deinem fall könnten dich nur die 3 meter restfahrbahnbreite betreffen (sofern du nicht einen stellplatz nutzt, der für pkw zugelassen ist) und falls du in einer spielstraße oder einer sonstigen straße mit eingezeichneten parkplätzen das womo abstellen willst.<br>jens<br>

Antworten:

Zurück zum Forum Recht, Steuer und Versicherung

Diese Seite weiterempfehlen