Re: Ausweis hinterlegen / Einbehaltung

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geschrieben von Gerhard@H (altes Forum) am Montag, 3. November 2003 15:11 Uhr

Als Antwort auf : "Ausweis hinterlegen":

Hallo,<br> Im Reisepass steht:<p> Dieser Reisepaß ist das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.<p>Ich nehme an, daß das auch für den Personalausweis gilt, da ist nur so wenig Platz.<br>Zur Klarstellung: Der Eigentümer ist derjenige, dem die Sache gehört, der Besitzer ist derjenige, der sie gerade benutzt. Auch ein Autodieb ist der (hoffentliche nur momentane) unrechtmäßige Besitzer des Autos.<p>Wenn Ihr also mal Ärger mit Einbehaltung habt: Weist denjenigen auf das Eigentumsrecht hin. Notfalls kommt halt dann die BRD und holt den Ausweis ab.<p>Gruß<br>Gerhard <p><br>

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